1. Allgemeine Berufspflichten
- unabnhängiges, professionelles, gewissenhaftes, unparteiisches, verschwiegenes Arbeiten
- Achtung und Vertrauen des Auftraggebers muss gewahrt werden
- keine Gefährdung des Berufsbildes und keine öffentlichen negativen Äußerungen über den Beruf des Gebärdensprachdolmetschers
2. Eigenverantwortlichkeit
- Dolmetschen in eigener Verantwortung
- Pflichtverletzungen können nicht damit entschuldigt werden, auf WEisung Dritter gehandelt zu haben, vorausgesetzt wird die eigene Urteilsfähigkeit
3. Fort-und WEiterbildung
- Erhalt und Erweiterung der beruflichen Qualifikation
4. Auftragsannahme und Auftragsablehnung
- In Annahme eines Auftrages frei
- Nach bestem Wissen und Gewissen Aufträge annehmen, bei denen die berufliche Unabhängigkeit nicht gefährdet werden kann
- Keine Tätigkeit in strittigen Angelegenheiten, bei denen schon eine Inanspruchnahme von anderen Beteiligten bestand und dadurch eine Interessenskollision entstehen könnte
- Keine Tätigkeit bei Aufträgen mit Verstoß gegen die Berufsplficht, das GEsetz oder Berufs-und Ehrenordnung
- Ablehnung eines Auftrages unverzüglich erklären
5. Auftragserfüllung
- Verdolmetschungen nach bestem Wissen und Gewissen
- Tätigkeit in Sprachen, Sprachvarianten, kommuniaktionssystemen sowie Sachgebieten, bei denen ausreichende Kenntnisse bestehen oder vorberitet werden können
- Verantwortung für das Vorhandensein von verlangten Arbeitstechniken
- Schnellstmöglich Information bei der Feststellung, dass ein Auftrag nicht geleistet werden kann
- Terminabsprachen einhalten oder schnellstmögliche Information über ein zwingendes Nichterscheinen sowie Organisation von Ersatz
6. Verschwiegenheit
- Verpflichtung über alles, was bei Ausübung der Tätigkeit anvertraut wurde, Verschwiegenheit zu wahren
- Verpflichtung nach Beendigung des Auftrages besteht fort und gilt auch gegenüber denjenigen, die betreffenden Tatsachen bereits von anderer Stelle mitgeteilt worden sind
- Schweigepflichtsentbindungen können von Gesetzes wegen geschehen
7. Kollegialität
- Ansehen des Berufsstandes daf nicht durch das Verhalten des Dolmetschers gefährdet werden
- Enthaltung unsachgemäßer Angriffe in Wort und Schrift gegenüber Personen des gleichen Berufsstandes
- Taktvolle Zurückhaltung bei der Beurteilung der Honorargestaltung und Leistung Berufskollegen
- Kritik zunächst ohne Schärfe bei den betroffenen Berufskollegen selbst anbringen
8. Wettbewerb
- Dolmetscher enthalten sich jeglicher Form unlauten Wettbewerbes
- Enthaltung aller Maßnahmen, die geeignet wären, andere Berufskollegen aus dem Auftrag zu drängen
- Dolmetscher versuchen nicht Berufskollegen zu verdrängen, in dem sie zielgerichtet und planmäßig geltende Honorarsätze unterbieten
- Dolmetscher verwenden nur Berufsbezeichnungen und Titel, zu deren Führung sie nach Bestimmung der Gesetze berechtigt sind -keine irreführenden Titel
Dieser Inhalt wurde zusammenfassend aus der Berufs-und Ehrenordnung des Bundesverbandes der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e.V. entnommen: www.bgsd.de
Kollegialität